Mittwoch, 18. November 2009

Kinderarbeit

(QuelleWikipedia.de) Als Kinderarbeit bezeichnet die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) Tätigkeiten von unter 18-jährigen, die ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern (KRK, Artikel 32). Der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zufolge darf ein Kind erst dann einer Arbeit nachgehen, wenn es mit 15 beziehungsweise 14 Jahren nicht mehr schulpflichtig ist (Mindestalter-Konvention 138). Leichte Arbeiten im Haushalt oder auf den Feldern der Familie fallen nicht darunter, sofern sie die Kinder nicht am Schulbesuch hindern. Die in Deutschland übliche Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen wird in den genannten internationalen Regelungen nicht vorgenommen. In vielen Ländern ist Kinderarbeit im Sinne von bezahlten Tätigkeiten (noch nicht) schulpflichtiger Kinder auf Grund nationaler Gesetze im Prinzip verboten. mehr...

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